Häufige Fragen

Wie kann ich einen Gesprächstermin vereinbaren?

Sie können ganz einfach über das Sekretariat (Tel. 0221-2221411-0) um einen Gesprächstermin bitten. Termine mit der Schulleitung werden direkt über das Sekretariat vereinbart.

Treten Sie mit den entsprechenden Lehrer*innen auch einfach per Mail in Kontakt. Die Mailadressen der Klassenleitungen werden über die Klassenpflegschaft mitgeteilt.

Terminwunsch per Mail
Welche Möglichkeiten gibt es mich einzubringen?

Die Klassengemeinschaft lebt von der Elternmitarbeit. Bringen Sie Vorschläge ein, tauschen Sie sich aus mit der Klassenpflegschaft und den KlassenlehrerInnen.

Die schulinternen Unterrichtsinhalte werden von den Fachkonferenzen festgelegt. Die Schulgemeinschaft lädt Erziehungsberechtigte ein mitzuwirken. Melden Sie Ihren Wunsch in der Klassenpflegschaftssitzung an.

Als Vorsitzende/r der Klassenpflegschaft sind Sie im engen Austausch mit der Klassenleitung und werden in schulische Entwicklungsprozesse einbezogen.

Das oberste Entscheidungsgremium der Schullandschaft ist die Schulkonferenz. Als Elternvertreter*in sind Sie stimmberechtigt, wenn es um grundlegende Dinge geht.

Was ist die Klassenpflegschaft?

Die Klassenpflegschaft ist der wichtigste Ort für Austausch und Information rund um die Klassengeschäfte der Klasse Ihres Kindes. Neben den Schwerpunkten des Schuljahres, bespricht die Klassenleitung mit Ihnen wichtige Verabredungen.

Welche Dinge schon richtig gut laufen und an welchen Stellschrauben noch gemeinsam gearbeitet werden muss, besprechen Sie am besten gemeinsam in der Klassenpflegschaft.

Wie kann ich mein Kind auf der KKS anmelden?

Im November findet unser Tag der offenen Tür statt. Hier können Sie und Ihr Kind unsere Schule kennenlernen und mit Lehrer*innen ins Gespräch kommen.
Wenn die Schule für Sie infrage kommt, machen Sie ab dem 17.01.2023 über das Sekretariat einen Termin zum Anmeldegespräch.

Die Anmeldegespräche finden vom 06.02.2023-10.02.2023 statt.

Zur Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

Zeugniskopie (4. Schuljahr/ 1. Halbjahr)

Anmeldeschein (Erhalt mit dem Zeugnis)

2 aktuelle Passfotos Ihres Kindes

Kopie des Schwimmabzeichens (mind. Seepferdchen)

Kopie des Impfpasses (Nachweis der Masernimpfung)

Abstammungs- bzw. Geburtsurkunde Ihres Kindes

Entschuldigungen und Beurlaubungen

Im Krankheitsfall melden Sie Ihr Kind unter Angabe der Klasse und des Vor- und Nachnamens telefonisch im Sekretariat krank.

Wenn Ihr Kind wieder zur Schule kommt, geben Sie eine unterschriebene Entschuldigung mit.

Beurlaubungen vom Unterricht von bis zu drei Tagen beantragen Sie bei der Klassenleitung. Längere Beurlaubungen und unmittelbar vor und nach den Schulferien werden ausnahmslos bei der Schulleitung beantragt.

Anträge auf Beurlaubungen müssen rechtzeitig, d. h. z. B. zwei Wochen im Voraus beantragt werden.

Wann ist die Versetzung meines Kindes gefährdet?

Die Versetzungsbestimmung für die Realschule in NRW sind genauestens durch das Land festgelegt. In der APO-SI (Ausbildungs- und Prüfungsordnung) sind alle Eventualitäten nachzulesen.

Grundsätzlich besteht Anlass zu einem Gespräch bei Zeugnisnoten, die nicht mehr ausreichend (also bei „5“ oder „6“) genannt werden.

Suchen Sie zu allererst das Gespräch mit der Fachlehrkraft.

Versetzungsbestimmung in der APO-SI